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Sichtschutzzaun: Baugenehmigung, Abstände & erlaubte Höhen

Sie möchten einen Sichtschutz auf Ihrem Grundstück errichten und fragen sich, ob Sie für Ihren Sichtschutzzaun eine Baugenehmigung benötigen? Welche Abstände muss ich zum Nachbarn einhalten oder auch zu einem angrenzenden Feld? Im Folgenden klären wir allgemein auf zum Thema sowie speziell zum Thema „Sichtschutzzaun Baugenehmigung in Baden-Württemberg“.

Kurz & kompakt für die schnelle Orientierung

Das gilt bei der Planung Ihres Sichtschutzes:

  • Abstandsregel zum Nachbarn: Grundsätzlich gilt: Je höher der Zaun, desto größer muss der Abstand zur Grenze sein.
  • Berechnungsformel: Jeder Zentimeter über einer Höhe von 150 cm erfordert einen entsprechenden Mehrabstand zum Nachbargrundstück. Bei einem 2 m hohen Zaun beträgt der Abstand beispielsweise 50 cm.
  • Besonderheit bei Feldern: Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, müssen zum berechneten Abstand weitere 50 cm addiert werden.
  • Genehmigungsfreie Standardhöhe: Zäune mit einer klassischen Höhe von 180 cm sind in der Regel ohne besondere Genehmigung machbar.
  • Örtliche Vorgaben: Bebauungspläne der Gemeinde können spezifische Regeln zur „ortsüblichen Einfriedung“ enthalten; eine Anfrage beim Bauamt schafft hier Sicherheit.
  • Nachbarschaftliche Einigung: Um Streit zu vermeiden, sollten Projekte vorab mit dem Nachbarn besprochen und Vereinbarungen idealerweise schriftlich festgehalten werden.

Fazit:

Die Einhaltung der korrekten Abstände und Höhen ist entscheidend für ein friedliches Miteinander. Während Standardmaße oft problemlos sind, sollten Abweichungen stets mit dem Bauamt und den Nachbarn abgestimmt werden.

Sichtschutz zum Nachbarn

Das Nachbarrecht ist ein wichtiges Element, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Es liegt nahe, dass man auch auf seinem eigenen Gelände nicht machen darf, was man will, sofern es in irgendeiner Weise auch den Nachbarn betrifft. Auch das öffentliche Straßenbild kann eine Rolle spielen, welches eine Gemeinde in aller Regel einheitlich und harmonisch gestaltet sehen möchte („ortsübliche Einfriedung“). Aber fangen wir an mit dem Nachbarn. 

Vorweg: Viele Streitigkeiten lassen sich vorab vermeiden, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn über Ihr geplantes Projekt reden.
HolzLand Hermann

Soll ein neuer Sichtschutz angelegt werden, halten Sie eine getroffene Einigung am besten schriftlich fest (falls der Nachbar wechselt oder das Erinnerungsvermögen versagt bzgl. einer Vereinbarung).

Sichtschutz und der Abstand zum Nachbargrundstück

Je höher der Zaun, desto größer der geforderte Abstand zum Nachbargrundstück. Bis zu 150 cm können Sie den Sichtschutz direkt auf der Grundstücksgrenze platzieren. Jeder Zentimeter über 150 cm muss einen entsprechenden Mehrabstand zum Nachbarn bewirken.

Ziehen Sie also von Ihrer Zaunhöhe in Zentimeter 150 ab, und Sie haben den benötigten Abstand zum Nachbarn. Ist der Sichtschutz 2 m hoch, wären es also 50 cm Abstand.
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Bei einem landwirtschaftlich genutzten Nachbargrund müssen Sie noch einmal 50 cm zur Rechnung hinzuaddieren.

Genehmigungsfreier Sichtschutz

Der klassische Sichtschutz mit 180 cm Höhe benötigt in der Regel keine besondere Genehmigung. Es ist kein Zufall, dass die national tätigen Zaunhersteller diese Höhe nutzen, denn diese ist fast immer unproblematisch. Höhere Zäune müssen Sie allerdings entsprechend sichern. 

Um auf Nummer Sicher zu gehen, informieren Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Bauamt bzw. Bauaufsichtsamt, inwieweit der örtliche Bebauungsplan bestimmte Vorgaben macht.
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Oft finden Sie Informationen rund um das Thema Sichtschutz bereits auf der Website.

Fachwissen aus Tradition

In diesem Ratgeber steckt die gesammelte Erfahrung eines echten Traditionsunternehmens in Familienhand seit 1911. Als bewährter Ansprechpartner für Handwerksprofis und Heimwerker überzeugen wir seit vielen Jahrzehnten mit unserer Fachkompetenz, ob Holz im Garten oder der exklusive Innenausbau. Nutzen Sie unser Wissen, damit Ihr Projekt garantiert zum Erfolg wird!

Ratgeber erstellt von: Andreas Hermann, seit 2008 Inhaber und Geschäftsführer von HolzLand Hermann, über 25 Jahre Erfahrung im Holzhandel
Erstellungsdatum: 05/2024. Aktualisierungsdatum: 02/2026.