Sichtschutzzaun: Baugenehmigung, Abstände & erlaubte Höhen

Sie möchten einen Sichtschutz auf Ihrem Grundstück errichten und fragen sich, ob Sie für Ihren Sichtschutzzaun eine Baugenehmigung benötigen? Welche Abstände muss ich zum Nachbarn einhalten oder auch zu einem angrenzenden Feld? Im Folgenden klären wir allgemein auf zum Thema sowie speziell zum Thema „Sichtschutzzaun Baugenehmigung in Baden-Württemberg“.

Sichtschutz zum Nachbarn

Das Nachbarrecht ist ein wichtiges Element, um ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten. Es liegt nahe, dass man auch auf seinem eigenen Gelände nicht machen darf, was man will, sofern es in irgendeiner Weise auch den Nachbarn betrifft. Auch das öffentliche Straßenbild kann eine Rolle spielen, welches eine Gemeinde in aller Regel einheitlich und harmonisch gestaltet sehen möchte („ortsübliche Einfriedung“). Aber fangen wir an mit dem Nachbarn. Vorweg: Viele Streitigkeiten lassen sich vorab vermeiden, wenn Sie mit Ihrem Nachbarn über Ihr geplantes Projekt reden. Soll ein neuer Sichtschutz angelegt werden, halten Sie eine getroffene Einigung am besten schriftlich fest (falls der Nachbar wechselt oder das Erinnerungsvermögen versagt bzgl. einer Vereinbarung).

Das Wichtigste in Kürze

Je höher der Zaun, desto größer der geforderte Abstand zum Nachbargrundstück. Jeder Zentimeter über 150 cm muss einen entsprechenden Mehrabstand zum Nachbarn bewirken. Ziehen Sie also von Ihrer Zaunhöhe 150 ab, und Sie haben den benötigten Abstand zum Nachbarn. Ist der Sichtschutz 2 m hoch, wären es also 50 cm Abstand. Bei einem landwirtschaftlich genutzten Nachbargrund müssen Sie noch einmal 50 cm zur Rechnung hinzuaddieren.

Genehmigungsfreier Sichtschutz

Der klassische Sichtschutz mit 180 cm Höhe benötigt in der Regel keine besondere Genehmigung. Es ist kein Zufall, dass die national tätigen Zaunhersteller diese Höhe nutzen, denn diese ist fast immer unproblematisch. Höhere Zäune müssen Sie allerdings entsprechend sichern. Um auf Nummer Sicher zu gehen, informieren Sie sich am besten bei Ihrem örtlichen Bauamt bzw. Bauaufsichtsamt, inwieweit der örtliche Bebauungsplan bestimmte Vorgaben macht. Oft finden Sie Informationen rund um das Thema Sichtschutz bereits auf der Website.

  • Produkte
  • Ratgeber
  • Maßanfertigungen
  • Service
  • Über uns
  • Jobs
Service
Über uns